Zurück

26.08.2025

Workation: Doppelbesteuerung vermeiden

Homeoffice war gestern. Jetzt kommt Workation: Wer bisher von zu Hause aus digital arbeitet, verlegt sein heimisches Büro in die Berge oder ans Meer. Die Lohnsteuerhilfe Bayern informiert über das Problem einer möglichen Doppelbesteuerung.

Sei ein beruflicher Auslandsaufenthalt geplant, sei meistens die 183-Tage-Regel für Arbeitnehmende relevant. Unterschreite die Dauer der Auslandstätigkeit ein halbes Jahr, bleibe man weiterhin in Deutschland steuerpflichtig, wenn Wohnsitz und Arbeitgeber in Deutschland liegen. Die Einkommensteuer werde wie gewohnt durch den Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen und abgeführt. Die 183-Tage-Regelung bezieht sich laut Lohnsteuerhilfe jedoch nicht nur auf Arbeitstage. Auch An- und Abreisetage, Wochenenden, Feiertage und Urlaubstage würden bei einigen Ländern mitgezählt.

Werden 183 Tage in einem Land überschritten, wird es nach Angaben der Lohnsteuerhilfe kompliziert. Dann komme auch das jeweilige Steuerrecht des Landes, in dem die Arbeit erbracht wird, zum Tragen. In der Folge müsse geprüft werden, welches Land wie viel versteuern darf, damit es zu keiner Doppelbesteuerung kommt. Bereits in der Planungsphase sollten daher unbedingt detaillierte und rechtssichere Informationen zu den länderspezifischen Regelungen eingeholt werden, rät die Lohnsteuerhilfe.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 19.08.2025