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27.08.2025

Nachhaltigkeits-Reporting: KMU-Standards verabschiedet

Die EU-Kommission hat ihre Empfehlung über die freiwilligen Standards beim Nachhaltigkeits-Reporting (VSME) verabschiedet. Die Empfehlungen sind allerdings unverbindlich. Deshalb möchte die EU-Kommission, dass die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, damit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Wertschöpfungskette, soweit möglich, nur die Daten der VSME übermitteln müssen. Dies meldet der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV).

Die VSME sollen einerseits Leitlinien für alle KMU bilden, die freiwillig Nachhaltigkeitsberichte anfertigen wollen, etwa um entsprechende Informationen für Kreditinstitute und Investoren bereitzustellen und damit den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern, erläutert der DStV. Zugleich sollen sie den Verwaltungsaufwand für KMU in der Wertschöpfungskette begrenzen. KMU in der Wertschöpfungskette seien gehalten Informationen über die Nachhaltigkeit ihres Wirtschaftens an große Unternehmen und Finanzinstitute zu übermitteln, die gemäß der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind.

Laut DStV gliedern sich die VSME in zwei Module: Das Basismodul richte sich insbesondere an Kleinstunternehmen und umfasse elf Bereiche mit den wichtigsten Nachhaltigkeitsindikatoren, die häufig von verpflichteten Unternehmen in der Wertschöpfungskette abgefragt werden. Es enthalte etwa Kernangaben zu Treibhausemissionen und Umweltkennzahlen. Das Zusatzmodul erweitere das Basismodul und enthalte neun zusätzliche Bereiche, die oftmals von Banken und Investoren verlangt würden.

Im Gegensatz zu den verpflichtenden Standards sei für die Anwendung der VSME keine Wesentlichkeitsprüfung erforderlich. Vielmehr könnten KMU die Bereiche anwenden, die für ihre Geschäftstätigkeit relevant sind.

Die Empfehlung zu den VSME solle zudem als Grundlage für die künftigen freiwilligen Standards für Unternehmen dienen, die durch das Omnibus-1-Vereinfachungspaket nicht mehr verpflichtet sind. Dies betreffe Unternehmen, die keine KMU sind, aber nicht den Schwellenwert des "Omnibus 1-Pakets" erreichen werden.

Im Gegensatz zu den verpflichteten Standards von Großunternehmen, die mittels delegiertem Rechtsakt verbindlich verabschiedet wurden, habe die EU-Kommission für die VSME aus rechtlichen Gründen lediglich eine unverbindliche Empfehlung veröffentlichen können. Darum appelliert sie laut DStV an verpflichtete Großunternehmen und Finanzinstitute, die Einholung von Nachhaltigkeitsinformationen, soweit möglich, auf die VSME zu beschränken.

Zugleich empfehle die EU-Kommission den Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit verpflichtete Unternehmen und Finanzinstitute die Datenabfrage gegenüber KMU so weit wie möglich auf Nachhaltigkeitsinformationen nach den VSME beschränken.

Wie alle Nachhaltigkeits-Standards seien auch die freiwilligen KMU-Standards von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt worden.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 25.08.2025