27.08.2025
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf für ein Standortfördergesetz (StoFöG) veröffentlicht.
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sehe zur Erhöhung des Wirtschaftswachstums eine Investitionsoffensive und gezielte Strukturreformen vor, insbesondere durch steuerliche Impulse für private Investitionen und Bürokratiekostenabbau (Stärkung privater Investitionstätigkeit als Wachstumshebel). Dazu sollen die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert und der Finanzplatz Deutschland insgesamt gestärkt werden.
Ziel des Gesetzentwurfs sei es daher, in Umsetzung des Koalitionsvertrags private Investitionen insbesondere in Infrastruktur und erneuerbare Energien sowie in kleinere Unternehmen und Start-ups (Venture Capital) zu fördern. Der Gesetzentwurf ist laut BMF Teil des Sofortprogramms, auf das sich die Bundesregierung am 28.05.2025 verständigt habe.
Schwerpunkt des Gesetzes bildeten Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von Unternehmen und für einen wettbewerbsfähigeren Finanzstandort. Das BMF nennt insbesondere:
Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen und Start-ups,
Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur,
Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie im Finanzmarktbereich, ohne das Verbraucherschutzniveau abzusenken, insbesondere Verschlankung aufsichtlicher Prozesse bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sowie
standortfreundliche Implementierung kapitalmarktrechtlicher EU-Rechtsakte (insbesondere Listing Act, ESAP, MIFIR Review)
Bundesfinanzministerium, PM vom 22.08.2025