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09.09.2025

Niedersachsen: Verfahren für Körperschaftsteuer weitgehend digitalisiert

In den niedersächsischen Finanzämtern ist das Verfahren für die Körperschaftsteuer jetzt weitgehend digitalisiert. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilt, können Körperschaftsteuerbescheide ab sofort digital in ELSTER zugestellt werden. Damit könnten künftig von der Erklärung bis zum Bescheid alle Schritte rund um die Körperschaftsteuer vollständig elektronisch erfolgen.

"Nachdem die Messbescheide zur Gewerbesteuer digital bekanntgegeben werden können, folgt für die Unternehmen des Landes nun mit den Bescheiden zur Körperschaftsteuer der nächste große Schritt", sagte Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere (Die Grünen). Ziel sei das vollständig digitale Steuerverfahren, um den Verwaltungsaufwand der Unternehmen zu minimieren.

Nach Angaben des Landesfinanzministeriums werden in den niedersächsischen Finanzämtern rund 139.000 Körperschaften steuerlich betreut. Ihnen können nun die Bescheide zur Festsetzung der Körperschaftsteuer, der gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos und der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer vollständig digital in ELSTER zugestellt werden. Bisher war dies nur bei Einkommensteuerbescheiden und Gewerbesteuermessbescheiden möglich.

Ab dem Kalenderjahr 2026 soll die elektronische Bekanntgabe zum Standardfall werden, soweit die zugrunde liegende Steuererklärung auch elektronisch beim Finanzamt eingereicht wurde. Bis dahin sei noch eine aktive Einwilligung bei Abgabe der elektronischen Steuererklärung notwendig, so das Finanzministerium. Wer einen Steuerbescheid weiterhin auf Papier erhalten möchte, könne dieser Regelung widersprechen.

Finanzministerium Niedersachsen, PM vom 05.09.2025