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10.09.2025

Zivilgerichtsbarkeit: Online-Verfahren sollen erprobt werden

Die Bundesregierung will die Digitalisierung der Justiz vorantreiben und hat dazu einen Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit vorgelegt (BT-Drs. 21/1509). Mit der Einreichung von Klagen über digitale Eingabesysteme soll das Online-Verfahren an den pilotierenden Gerichten als neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit eröffnet werden.

Bürgern soll ermöglicht werden, Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Zugleich soll das Online-Verfahren dazu beitragen, die Arbeit an den Gerichten durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter und moderner zu gestalten.

Eine ressourcenschonende Bearbeitung soll dabei im Bereich so genannter Massenverfahren, aber auch generell für die Geltendmachung von Geldforderungen vor den Amtsgerichten erzielt werden. Die neuen digitalen Kommunikationsformen mit der Justiz im Online-Verfahren sollen außerdem auf Rechtsanwälte erstreckt werden. Dabei soll die bestehende Infrastruktur zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach genutzt werden.

Deutscher Bundestag, PM vom 09.09.2025