10.09.2025
Die Bundesregierung will die Regelungen zur Verhinderung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in der Paketbranche entfristen. Diese würden andernfalls Ende 2025 auslaufen.
Außerdem soll die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) der EU durch eine Neuregelung ersetzt werden. Deshalb hat die Regierung einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/1507) für eine Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes vorgelegt.
Deutscher Bundestag, PM vom 09.09.2025