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11.09.2025

Entlastung für Bürger: Steueränderungsgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt, enthält dieses wesentliche Entlastungsmaßnahmen für Bürger.

So wird die Entfernungspauschale zum 01.01.2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.

Außerdem wird die zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie aufgehoben. Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften erhalten sie also auch nach 2026 noch.

Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird ab 2026 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt. Hiermit will die Regierung die Gastronomiebranche stärken; außerdem soll sich die Steuersenkung auf niedrigere Preise auswirken. Neben klassischen gastronomischen Betrieben, etwa Restaurants, profitieren von dieser Maßnahme auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, ebenso die Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.

Zudem wird die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (so genannter Agrardiesel) vollständig wieder eingeführt. Die Maßnahme soll laut BMF zur Stabilisierung der land- und forstwirtschaftlichen Produktion beitragen. Die Steuerentlastung wird auch für die dem Gasöl gleichgestellten Energieerzeugnisse gewährt.

Bundesfinanzministerium, PM vom 10.09.2025