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06.10.2025

Bei Überweisungen an die Finanzbehörden: In Bayern jetzt einheitlicher Empfängername "Freistaat Bayern" anzugeben

Ab dem 09.10.2025 wird aufgrund von EU-rechtlichen Vorgaben im Bankenverkehr bei Online-Überweisungen genauer geprüft, ob Zahlungen sicher und korrekt beim richtigen Empfänger ankommen.

Wie das Landesamt für Steuern (LfSt) Bayern mitteilt, wird künftig im Rahmen des Überweisungsvorgangs durch die Banken automatisch der Empfängername mit der IBAN abgeglichen (so genannter IBAN-Namensabgleich oder "Verification of Payee"), um so besser vor Fehlern und Betrugsversuchen zu schützen.

Um diese automatische Überprüfung durch die Banken zu erleichtern, sei es wichtig, neben der korrekten IBAN auch den zutreffenden Empfängernamen genau und eindeutig zu bezeichnen, betont das LfSt.

Im Zuge dessen gelte zukünftig für alle Überweisungen an sämtliche Finanzämter in ganz Bayern der einheitliche Empfängername "Freistaat Bayern".

Unabhängig von den Bankenhinweisen im "IBAN-Namensabgleich" bleibe weiterhin die Angabe der korrekten IBAN für den erfolgreichen Überweisungsvorgang entscheidend.

Landesamt für Steuern Bayern, PM vom 06.10.2025