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07.10.2025

Steueränderungsgesetz 2025: Regierung legt Entwurf vor

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 (BT-Drs. 21/1974) vorgelegt. Wie sie darin schreibt, habe sich in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts ein fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben.

Ein Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die gesetzlichen Haftungsprivilegien des Vereinsrechts für ehrenamtlich Tätige auszuweiten. Damit solle die gesellschaftliche Anerkennung des Ehrenamts erhöht und mehr Ehrenamtliche für ein Vereinsengagement gewonnen werden.

Das Gesetz enthält zudem mehrere Einzelmaßnahmen, mit denen die Bürger laut Bundesregierung entlastet werden sollen. Daneben gebe es Maßnahmen, die technischen Charakter haben. Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie solle ab dem 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden. Ziel der Maßnahme sei die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen seien damit möglich. Die Entscheidungen seien abhängig von Marktbedingungen und oblägen den betroffenen Unternehmen.

Durch die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent solle die Entlastung für Fernpendler verstetigt werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung werde nunmehr ab dem ersten Entfernungskilometer 38 Cent für alle Steuerpflichtigen gewährt. Gleiches gelte auch für diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung anzuerkennen sei. Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie erhielten zudem Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie, so die Regierung.

Deutscher Bundestag, PM vom 06.10.2025