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08.10.2025

Savannah-Katze "Muffin": Zu gefährlich fürs Wohngebiet

Die Stadt Kleve hat die Haltung einer so genannten Savannah-Katze, einer Kreuzung zwischen der afrikanischen Wildkatze Serval und einer Hauskatze, in einem Wohn­gebiet zu Recht untersagt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden und damit eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf bestätigt. Die Katze sei zu gefährlich.

Die Eigentümer eines Grundstücks in einem allgemeinen Wohngebiet im Zentrum der Stadt Kleve halten dort eine Savannah-Katze namens "Muffin" aus der F1-Generation, das heißt der ersten Kreuzung zwischen einem Serval und einer Hauskatze. Nach einem Hinweis des Veterinäramtes des Kreises Kleve forderte die Stadt die Katzeneltern per Ordnungsverfügung auf, die Haltung der Savannah-Katze auf ihrem Grundstück innerhalb von zwei Wochen einzustellen. Den daraufhin gestellten Eilantrag der Tierhalter lehnte das VG Düsseldorf ab. Die Tierhalter erhoben Beschwerde – ohne Erfolg.

Eine Kleintierhaltung sei als Annex zum Wohnen nur dann zulässig, wenn diese in dem betreffenden Baugebiet üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprengt, erläutert das OVG. Das VG habe angenommen, dass diese Voraussetzungen bei Haltung einer Savannah-Katze der F1-Generation in dem allgemeinen Wohngebiet nicht gegeben sind.

Mit ihren Einwänden gegen diese Bewertung dringen die Halter von Muffin laut OVG nicht durch. Ein gewichtiges Indiz für die Gefährlichkeit von Savannah-Katzen der F1-Generation sei deren Aufnahme in die Liste gefährlicher Tiere in anderen Bundesländern. Hinzu kämen die entsprechende Einschätzung des nordrhein-westfälischen Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima sowie die offensichtlich auch dem Schutz der Umgebung dienenden strengen Anforderungen an die Sicherung der Gehege.

Die von den Grundstückseigentümern vorgelegten Stellungnahmen Dritter rechtfertigten keine andere Bewertung, so das OVG. Aus ihnen ergebe sich lediglich, dass zwar kein "aktiver Angriff" auf Menschen erfolge, aber ein Verteidigungsverhalten bestehe, wenn das Tier in die Enge getrieben werde. Der Einwand der Halter, die Nachfrage nach der Katzenrasse sei in Deutschland gestiegen, was auch auf die Haltung der Savannah-Katzen "Sushi" und "Tuna" durch Justin Bieber zurückzuführen sei, lasse nicht den Schluss darauf zu, dass die Haltung in dem betreffenden allgemeinen Wohngebiet üblich ist beziehungsweise eine für eine Wohnnutzung typische Freizeitbetätigung darstellt.

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.10.2025, 10 B 1000/25, unanfechtbar