20.10.2025
Der Bundesrat hat beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Gewaltschutzes beim Bundestag einzubringen. Die Initiative Nordrhein-Westfalens verfolgt das Ziel, den Gewaltschutz insbesondere in Hochrisikofällen schneller, konsequenter und wirkungsvoller durchzusetzen.
Der aktuelle rechtliche Rahmen – das Gewaltschutzgesetz – bietet Möglichkeiten für zivilrechtliche Schutzanordnungen. Insbesondere in Fällen eskalierender Gewalt reichten die bestehenden Mittel aber oft nicht aus, Opfer effektiv und rechtzeitig zu schützen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Der Entwurf sieht mehrere Maßnahmen vor, um den Schutz Betroffener zu verbessern. So sollen Täter bei schweren Verstößen gegen Schutzanordnungen künftig härter bestraft werden – mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In solchen Fällen könnte, ähnlich wie beim Stalking, auch Untersuchungshaft angeordnet werden. Zudem sollen Familiengerichte die Polizei bereits informieren, wenn ein Antrag auf eine Schutzanordnung eingeht. Ziel sei ein schnelleres Eingreifen bei drohender Gefahr.
Auch der Opferschutz soll gestärkt werden: Betroffene sollen leichter Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung und rechtlicher Unterstützung erhalten.
Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit, sich zum Gesetzentwurf der Länder zu positionieren. Danach ist der Bundestag am Zug. Feste Fristen, wann er sich mit der Länderinitiative beschäftigen muss, gibt es nicht.
Bundesrat, PM vom 17.10.2025