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09.12.2025

Jahresendspurt: Was steuerlich noch zu erledigen ist

Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel sollten Steuerzahler noch einige Dinge erledigen, um sich Steuervorteile zu sichern. Konkrete Hinweise gibt der Bund der Steuerzahler (BdSt).

Wenn Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten oder Pflege- beziehungsweise Haushaltsarbeiten in diesem Jahr beauftragt wurden oder noch geplant sind, könne ein Teil der Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Wer bis zum Jahresende entsprechende Rechnungen zahlt, kann laut BdSt mit einem Steuerbonus rechnen: Für Handwerkerleistungen winke eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten – bis maximal 1.200 Euro pro Jahr. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen – etwa Garten- oder Hausmeisterservice, Pflege- oder Reinigungsleistungen – seien absetzbar: Möglich seien 20 Prozent der Kosten, bei Haushaltsdiensten liege die Höchstgrenze im Jahr bei bis zu 4.000 Euro.

Zudem sollten Steuerzahler prüfen, ob in diesem Jahr noch Ausgaben für Krankheits- oder Kurkosten anfallen – dazu gehörten auch Zahnarztkosten. Diese könnten steuerlich nur angesetzt werden, wenn der persönliche einkommensabhängige Eigenanteil überschritten ist. Bei den Werbungskosten müsse der bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigte Pauschbetrag von 1.230 Euro überschritten werden, um eine weitere Steuererstattung zu erhalten, so der BdSt. Wer diesen Betrag also schon erreicht hat, sollte Ausgaben zum Beispiel für einen Computer oder andere Arbeitsmittel noch in diesem Jahr tätigen, um von einer höheren Steuererstattung zu profitieren. Und für Vermieter lohne sich ein Blick auf Investitionen in vermietete Immobilien: Noch 2025 durchgeführte Modernisierungen, Reparaturen oder Energiesanierungen könnten die steuerliche Belastung deutlich reduzieren.

Besonders interessant sei die wieder eingeführte befristete degressive Abschreibung. Durch Anschaffungen oder Baumaßnahmen, die noch dieses Jahr beginnen, könnten höhere Abschreibungen in den ersten Jahren erreicht werden.

Allgemein rät der BdSt dazu, Ordnung in seinen Unterlagen zu halten. Würden Belege schon vor dem Jahreswechsel sortiert und ein Kassensturz gemacht, lasse sich zum Beispiel besser entscheiden, ob noch in diesem Jahr eine neue Brille gekauft werden sollte oder ob Ausgaben besser verschoben werden.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 08.12.2025