23.01.2026
Mit Urteil vom 25.09.2024 (XI R 19/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) unter anderem entschieden, dass für eine Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Absatz 1a Umsatzsteuergesetz (UStG) im Fall eines Durchgangserwerbs der Zwischenerwerber nicht Unternehmer sein muss.
Der BFH begründet diese Ansicht mit einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 1 Absatz 1a Satz 1 UStG.
Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Schreiben mitteilt, wird die Verwaltungsauffassung an diese Rechtsprechung angepasst. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass werde entsprechend geändert.
Die Regelungen des BMF-Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 20.01.2026, III C 2 - S 7100-b/00011/009/045