27.01.2026
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs unterzeichnet. Ziel der Konvention ist es, die anwaltliche Berufsausübung gegen Angriffe abzusichern. Auch soll die herausgehobene Rolle der Anwaltschaft für die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit anerkannt werden.
Wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mitteilt, handelt es sich um das erste völkerrechtliche Abkommen zum Schutz der Anwaltschaft. Das Abkommen sei auch eine Reaktion auf zunehmende Angriffe und staatliche Repressalien gegenüber Anwälten.
Das Abkommen sei "bitter nötig", so Hubig. "Eine starke und unabhängige Anwaltschaft ist gerade den Anti-Demokraten und Autoritären ein Dorn im Auge" – umso dringlicher sei es, "dass wir den Berufsstand vor staatlicher Repression und Drangsalierung schützen".
Laut BMJV wurde das Übereinkommen im Europarat ausgearbeitet. Es könnten aber auch Nichtmitgliedsstaaten beitreten. Zahlreiche Staaten hätten bereits unterzeichnet und damit ihre Zustimmung signalisiert. Völkerrechtlich tritt das Übereinkommen nach Angaben des Ministeriums allerdings erst dann in Kraft, wenn es von acht Ländern – darunter mindestens sechs Mitgliedsstaaten des Europarates – auch ratifiziert wurde. Das könne erst nach Abschluss der dafür notwendigen innerstaatlichen Verfahren (insbesondere Zustimmung des Parlaments) erfolgen. Erst nach der Ratifikation sei ein Staat an das Übereinkommen gebunden.
Die Konvention verpflichte die Unterzeichnerstaaten, Anwälte vor Bedrohungen und Einschüchterungen zu schützen: Staaten müssten wirksame Maßnahmen ergreifen, um Anwälte vor körperlichen Angriffen, Drohungen, Belästigungen und unzulässigen Eingriffen im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung zu schützen. Die Konvention hebe zudem die Selbstverwaltung der Anwaltschaft hervor und schütze die Vertraulichkeit der Mandatsbeziehung. Zudem sehe sie im Bereich der Strafverfolgung vor: Wenn die Bedrohung oder der Angriff auf einen Anwalt eine Straftat darstellt, müssten die Vertragsstaaten eine wirksame Untersuchung durchführen.
In Deutschland sei das meiste davon bereits erfüllt. Punktuell sieht das BMJV aber noch Verbesserungsbedarf.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 26.01.2026