27.01.2026
Bürger, die ihre Steuererklärung in Papierform beim Finanzamt einreichen, werden auch im Jahr 2026 weiterhin einen Steuerbescheid in Papierform erhalten. Dies gilt in diesem Jahr auch noch für Steuerpflichtige, die ihre Erklärungen über ELSTER einreichen und bislang einer digitalen Bekanntgabe der Verwaltungsakte noch nicht zugestimmt haben. Auch sie erhielten weiterhin ihren Steuerbescheid per Post, informiert das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz.
Erst im Jahr 2027 ergebe sich hier eine Änderung. Ab dann gehe das Finanzamt bei Abgabe einer elektronischen Steuererklärung davon aus, dass man auch den Steuerbescheid elektronisch empfangen will. Sollen in diesen Fällen Steuerbescheide noch in Papierform versandt werden, müsse der digitalen Bekanntgabe mit einem Antrag im ELSTER-Konto aktiv widersprochen werden.
Laut LfSt wird die elektronische Widerspruchsmöglichkeit im Laufe des Jahres 2026 zur Verfügung gestellt. Aktuell sei kein Widerspruch erforderlich und technisch auch noch nicht möglich.
Die Steuerverwaltung empfehle jedoch allen Steuerpflichtigen, ein ELSTER-Benutzerkonto einzurichten und die elektronische Kommunikation schon jetzt zu aktivieren, um von den Vorteilen der digitalen Bekanntgabe zu profitieren. Dies sorge nicht nur für eine schnellere, sicherere und umweltfreundlichere Zustellung von Steuerbescheiden und anderen Mitteilungen. Auch das Übersenden von Belegen oder das Erhalten und Beantworten von Fragen des Finanzamts werde beschleunigt und vereinfacht.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 26.01.2026