18.02.2026
Wegen süchtig machenden Designs, mangelnder Transparenz der Empfehlungssysteme sowie des Verkaufs illegaler Produkte, darunter kinderähnliche Sexpuppen, hat die Europäische Kommission eine Untersuchung gegen Shein eingeleitet. Grundlage ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA).
"In der EU sind illegale Produkte verboten – egal, ob sie im Ladenregal oder auf einem Online-Marktplatz angeboten werden", betont Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission. Der Digital Services Act schütze die Sicherheit und das Wohlergehen von Verbrauchern und versorge sie mit Informationen über die Algorithmen, mit denen sie interagieren. "Wir werden prüfen, ob Shein diese Regeln und seine Verantwortung einhält."
Nach der förmlichen Einleitung des Verfahrens kündigt die Kommission an, weiterhin Beweise zu sammeln, beispielsweise durch zusätzliche Auskunftsersuchen an Shein oder Dritte oder durch Überwachungsmaßnahmen oder Befragungen.
Die aktuelle Entscheidung folge auf vorläufige Analysen der von Shein vorgelegten Risikobewertungsberichte, der Antworten auf die förmlichen Auskunftsersuchen der Kommission sowie der von Dritten übermittelten Informationen.
Die Kommission hat Shein seit Mitte 2024 bereits drei Mal um Auskunft gebeten, um weitere Informationen über die Einhaltung des DSA durch das Unternehmen, insbesondere in Bezug auf den Schutz von Verbrauchern und Minderjährigen sowie über die Transparenz seiner Empfehlungssysteme, zu erhalten.
Europäische Kommission, PM vom 17.02.2026