19.02.2026
Die Bundesregierung will das Klagerecht für Umweltverbände straffen und gleichzeitig an internationale und europarechtliche Standards anpassen. Über einen zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/4146) berät der Bundestag erstmalig am 19.02.2026.
Ziel der Novelle ist es, gerichtliche Verfahren in Umweltangelegenheiten zu beschleunigen, um insbesondere Infrastrukturvorhaben schneller umzusetzen. Für das Klagerecht sind daher künftig strengere Regeln vorgesehen: Laufende Klageverfahren sollen demnach keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Zudem ist die Einführung einer zehnwöchigen Klageerwiderungsfrist geplant, in der Kläger Beweismittel vorlegen können.
Auch sollen nur noch Umweltvereinigungen Rechtsbehelfe einlegen dürfen, wenn ein Vorhaben in ihren "sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich" fällt. Der Entwurf sieht ferner fest definierte Kriterien zur Anerkennung vom Umweltvereinigungen vor. Die Anerkennung soll zeitlich befristet werden. Allerdings könnten künftig auch Stiftungen als Umweltvereinigung anerkannt werden.
Darüber hinaus ist auch geplant, das europaweit vereinbarte Informations-, Beteiligungs- und Klagerecht von Umweltorganisationen in die Novelle aufzunehmen. Vor allem der Europäische Gerichtshof und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention hatten die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten als unzureichend gerügt.
Daneben setze der Entwurf Aufträge des Koalitionsvertrags, Aufträge des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung aus der 20. Legislaturperiode und Entschließungen des Bundestags um, schreibt die Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, PM vom 18.02.2026