26.02.2026
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) unterstützt die anstehende EU-Strategie für eine bessere berufliche Aus- und Weiterbildung. Aus seiner Sicht behindern derzeit fragwürdige Rechtsvorgaben die praktische Durchführung einer zeitgemäßen Weiterbildung. Dabei sei eine solche vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, der Digitalisierung und einem steigenden Qualifikationsbedarfs dringend erforderlich.
Besonders wichtig sei berufliche Weiterbildung in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Im Konsultationsverfahren der EU-Kommission hat der DStV insgesamt sechs Forderungen kundgetan. Als eine der Forderungen nennt er den konsequenten Abbau weiterbildungshemmender Regelungen.
Den dringenden Handlungsbedarf macht er an drei Beispielen fest:
So herrsche in Deutschland Unsicherheit, ob Referenten auf Honorarbasis als Selbstständige oder Beschäftigte gelten. Die derzeitige strenge Praxis erschwere auch den Bildungsträgern für den Berufsstand die Planung. Im Hinblick auf das rückwirkende Risiko zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen müssten teils erhebliche Mehrkosten einkalkuliert werden. Für eine Förderung der Weiterbildung brauche es eine dauerhafte, weiterbildungsfreundliche, rechtssichere und bürokratiearme Regelung.
Online-Seminare seien längst Standard in der beruflichen Weiterbildung der beratenden und prüfenden Berufe, fährt der DStV fort. Dennoch müssten Bildungsträger in Deutschland die zusätzliche Bereitstellung digitaler Aufzeichnungen durch die Zentralstelle für Fernunterricht genehmigen lassen. Die unklaren und veralteten Kriterien des Fernunterrichtsschutzgesetzes führten dazu, dass eine Vielzahl digitaler Angebote unter das bürokratische Zulassungsverfahren fallen. Dies blockiere moderne Lernangebote und ist ein Beispiel für dringend abzuschaffende Altlasten.
Drittens könne die gegenwärtige Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen bei gewerblichen Anbietern zu Wettbewerbsnachteilen führen. Da kein Vorsteuerabzug möglich sei, könnten sich Weiterbildungsangebote unnötig verteuern – ein Ergebnis, das dem eigentlichen Zweck der Befreiung von der Umsatzsteuer widerspreche. Der DStV fordere daher ein echtes unionsrechtliches Optionsrecht, mit dem Bildungsträger selbst wählen können, ob sie umsatzsteuerpflichtig sein wollen, um ihre Vorsteuer geltend zu machen. Dies würde Preise senken und die Weiterbildungslandschaft deutlich stärken.
An die Kommission richtet der DStV folgende Forderungen: Für eine zukunftsfähige EU-Bildungsstrategie müssten veraltete und fortbildungshemmende Regelungen identifiziert, Modernisierungsprozesse aktiv eingefordert und digitale Lernformate strukturell gefördert werden. So lasse sich die Attraktivität der beruflichen Bildung dauerhaft sichern und zugleich der Wirtschaftsstandort Europa stärken.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 25.02.2026