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03.03.2026

Internetnutzung nachverfolgt: Meta-Konzern muss Nutzer Schadensersatz leisten

Wegen Datenschutzverstößen muss Meta einem Nutzer seiner sozialen Netzwerke Schadensersatz zahlen. Dazu hat das Oberlandesgericht (OLG) Jena den Konzern verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gerichts ermöglichen Business Tools, die Meta an Webseiten- und App-Betreiber verteilt, dem Konzern eine weitreichende Nachverfolgung der Internetnutzung der Mitglieder seiner sozialen Netzwerke.

Dabei fielen auch sensible personenbezogene Daten wie etwa zu Gesundheitsfragen an, beispielsweise wenn ein Nutzer zu psychischen Störungen recherchiere, über Arztportale nach therapeutischer Hilfe suche oder in einer Online-Apotheke Medikamente bestelle. Die Erfassung und Speicherung solcher Daten finde dabei grundsätzlich auch dann statt, wenn die Betroffenen nicht im sozialen Netzwerk eingeloggt sind und keine wirksame Einwilligung in die Datenübermittlung erteilt haben.

Das OLG ist zu dem Schluss gekommen, dass diese Datenverarbeitung durch Meta nicht gerechtfertigt ist, sondern ein System anlassloser Datensammlung darstellt, das Grundprinzipien des europäischen Datenschutzrechts wie Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung widerspricht. Es hat dem klagenden Verbraucher 3.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Die Höhe des Schadensersatzes begründet das OLG mit der langanhaltenden und weitreichenden Aufzeichnung eines beträchtlichen Teils des Privatlebens des Betroffenen durch Meta.

Neben Schadensersatz hat das OLG den Konzern auch zu einer umfassenden Auskunft über die von ihm gesammelten personenbezogenen Daten des Klägers sowie zu deren Löschung verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 02.03.2026, 3 U 31/25, nicht rechtskräftig