13.03.2026
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die neuen Pauschbeträge für Sachentnahmen im Rahmen des Eigenverbrauchs für das Jahr 2026 veröffentlicht. Wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz mitteilt, gelten diese Werte seit 01.01.2026 und basieren auf aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes zum privaten Konsum und berücksichtigen die Umsatzsteuersenkung.
Für die meisten Betriebe gebe es eine moderate Erhöhung zur Anpassung an gestiegene Lebenshaltungs- und Einkaufskosten. Die neuen Werte bieten laut BdSt Bäckern, Metzgern und Gastronomen Planungssicherheit für das aktuelle Steuerjahr. Unter anderem steige der Jahres-Pauschbetrag für Bäckereien auf 1.885 Euro (2025: 1.842 Euro). Für Metzgereien liege der neue Wert bei 2.054 Euro (2025: 2.008 Euro). Für Gastronomiebetriebe, die sowohl warme als auch kalte Speisen anbieten, werde die höchste Pauschale festgesetzt. Diese betrage 4.001 Euro pro Jahr und Inhaber.
Durch die Pauschbeträge könnten Warenentnahmen monatlich pauschal verbucht werden, statt einer aufwendigen Aufzeichnung von Einzelentnahmen. Diese Regelung dient laut BdSt der Vereinfachung und lässt daher keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse (zum Beispiel individuelle persönliche Ess- oder Trinkgewohnheiten) zu. Werden Betriebe nachweislich aufgrund einer landesrechtlichen Verordnung, einer kommunalen Allgemeinverfügung oder einer behördlichen Anweisung vollständig geschlossen, könne in diesen Fällen ein zeitanteiliger Ansatz der Pauschbeträge erfolgen.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 13.03.2026