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17.03.2026

Sparer-Pauschbetrag: Petition fordert Anhebung

In einer aktuellen Petition wird gefordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Sparer-Pauschbetrag gemäß § 20 Absatz 9 Einkommensteuergesetz (EStG) von derzeit 1.000 Euro auf 10.000 Euro pro Jahr (beziehungsweise 20.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepartner) anzuheben.

Die Petition führt aus, eine deutliche Anhebung des Sparer-Pauschbetrages sei dringend geboten, erstens zur Förderung der privaten Altersvorsorge: Das Rentenniveau sinke stetig. Die private Vorsorge sei daher kein Luxus mehr, sondern eine Notwendigkeit. Die derzeitige Grenze von 1.000 Euro werde bereits bei einem moderaten Aktiendepot oder durch Zinserträge bei normalem Sparverhalten überschritten. Eine Grenze von 10.000 Euro würde es den Bürgern ermöglichen, signifikante Vermögenswerte für das Alter aufzubauen, ohne dass der Zinseszinseffekt durch jährliche Steuerabzüge massiv geschwächt wird.

Zweitens gelte es, die Inflation auszugleichen. In den letzten Jahren habe die Inflation die Kaufkraft der Ersparnisse erheblich gemindert. Während die Preise steigen, sei der Freibetrag über Jahrzehnte nahezu statisch (von 801 Euro auf lediglich 1.000 Euro im Jahr 2023) geblieben. Um die reale Entwertung von Ersparnissen zu kompensieren, sei eine Anpassung auf ein zeitgemäßes Niveau unerlässlich, heißt es in der Petition.

Dort wird drittens auch der Bürokratieabbau ins Feld geführt. Ein höherer Freibetrag würde Millionen von Bürgern von der Abgabe der Anlage KAP in der Steuererklärung entlasten. Auch für die Finanzbehörden und Banken würde der Verwaltungsaufwand für die Berechnung und Abführung von Kleinstbeträgen an Kapitalertragsteuer sinken.

Viertens könne eine Anhebung des Freibetrags zu einer Stärkung der Aktienkultur in Deutschland beitragen. Im internationalen Vergleich hinke Deutschland bei der Aktionärsquote hinterher, heißt es in der Petition. Um den Standort Deutschland zu stärken und die Bürger am Erfolg der Wirtschaft teilhaben zu lassen, müssten steuerliche Hürden abgebaut werden.

Fünftens geht es in der Petition um Gerechtigkeit gegenüber anderen Einkunftsarten: Während Arbeitnehmer hohe Werbungskostenpauschalen und Freibeträge nutzen könnten, sei der Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei Kapitalerträgen ausgeschlossen. Der Sparer-Pauschbetrag sei der einzige Ausgleich hierfür. In seiner aktuellen Höhe spiegele er die tatsächlichen Kosten und die Notwendigkeit des Kapitalaufbaus in keiner Weise wider.

Die Petition kann noch bis zum 17.03.2026 mitgezeichnet werden.

Deutscher Bundestag, Internetseite vom 17.03.2026