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30.03.2026

Erfrischungsgetränke: Vorschlag für Zuckersteuer

Schleswig-Holstein hat im Bundesratsplenum am 27.03.2026 einen Entschließungsantrag vorgestellt. Das Land fordert eine "Zuckersteuer" für Erfrischungsgetränke sowie eine Altersbegrenzung für den Verkauf von Energy-Drinks. Beide Getränke seien gesundheitlich bedenklich.

Um Anreize für Unternehmen zu schaffen, den Zuckergehalt in Limonaden und anderen Erfrischungsgetränken zu senken, solle die Bundesregierung eine entsprechende Steuer oder andere Abgabe auf den Weg bringen. Wer diese Getränke übermäßig zu sich nehme, laufe Gefahr, an Übergewicht, Adipositas, Zahn- sowie Herz-Kreislauf-Leiden zu erkranken. Gerade bei Kindern und Jugendlichen stelle der hohe Zuckergehalt dieser leicht erhältlichen Getränke ein Gesundheitsrisiko dar.

Die durch die Steuer entstehenden Einnahmen sollten zielgerichtet für gesundheitsfördernde Präventionsmaßnahmen eingesetzt werden.

Gleichzeitig solle die Bundesregierung eine gesetzliche Altersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von Energy-Drinks einführen, heißt es in dem Antrag. Energydrinks enthielten oft Inhaltsstoffe wie Koffein und Taurin, die sich negativ bei der geistigen und körperlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bemerkbar machten. Daher sei zu deren Schutz eine Altersgrenze erforderlich.

Die bisherigen Versuche zur Einschränkung des Konsums, wie die freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft, Informationskampagnen und Kennzeichnungspflichten, würden allein nicht ausreichen, um den Zuckergehalt in Erfrischungsgetränken nachhaltig zu senken, so das antragstellende Land.

Der Antrag wurde in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. In einer späteren Sitzung stimmt der Bundesrat dann darüber ab, ob er die Entschließung fasst.

Bundesrat, PM vom 27.03.2026