13.04.2026
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will sie nicht, doch Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) hält bislang daran fest: eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne.
Ganz unabhängig von diesem Streit sieht die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) ein generelles Problem: es gebe keinen Gewinn zu besteuern. Die Steuer würde demnach ins Leere greifen, so die DSTG bereits am 25.03.2026.
So mache Shell seinem offiziellen Country-by-Country-Report zufolge in Deutschland 39 Milliarden Umsatz – und schreibe 1,2 Milliarden Verlust. Seit 2025 müssten große Konzerne in diesen Reports öffentlich offenlegen, wo auf der Welt sie welche Gewinne ausweisen und welche Steuern sie zahlen.
Nach dem Report von Shell beliefen sich die kumulierten Verlustvorträge in Deutschland auf 4,61 Milliarden Dollar – zeitlich unbegrenzt mit künftigen Gewinnen verrechenbar. BP/Aral, Betreiber des größten deutschen Tankstellennetzes mit 16 Prozent Marktanteil, habe 35 Milliarden Euro umgesetzt. Betriebsergebnis: minus 645 Millionen. Gezahlte Körperschaftsteuer 2024: acht Millionen Euro.
Aber was passiere wirklich? Shell in der Schweiz – Kanton Zug – beschäftigt laut DSTG 132 Mitarbeiter und weist 882 Millionen Dollar Gewinn aus. Steuersatz: rund zwölf Prozent. Auf den Bahamas arbeiteten 45 Mitarbeiter für Shell. Deren ausgewiesener Gewinn: 1,65 Milliarden Dollar. Effektiver Steuersatz: 0,1 Prozent.
Laut DSTG kein Zufall, sondern eine Gewinnverlagerung mit System. Die enorme Diskrepanz zwischen Milliardenumsätzen in Deutschland und zeitgleichen Millionengewinnen in Steueroasen erzeuge eine massive Indizienlast für systematische Gewinnverlagerung.
Nun aber angenommen, eine Übergewinnsteuer kommt und angenommen, die Konzerne könnten ihre Gewinne nicht mehr so leicht ins Ausland schieben. Was dann?
Shell Deutschland sitze auf 4,61 Milliarden Euro kumulierten Verlustvorträgen. Nach deutschem Steuerrecht seien diese zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. Das bedeutet laut DSTG: Selbst wenn Shell morgen in Deutschland Gewinne erzielte, könnte der Konzern diese jahrelang mit den aufgelaufenen Verlusten verrechnen. Bevor auch nur ein Cent Übergewinnsteuer fließt, würden Jahre vergehen. Die Mindestbesteuerungsregel – wonach Verlustvorträge über einer Million Euro nur zu 60 Prozent nutzbar seien – mildere das zwar ab, sei aber bei Milliardenverlusten nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es bleibe dabei: Wer jahrelang Verluste »produziert», zahle auch auf künftige Übergewinne keinen Cent.
Wolle heißen, so die DSTG: Eine Übergewinnsteuer auf dem Papier klinge gut, sie aber wirkungslos, wenn die Bemessungsgrundlage durch Verrechnungspreise, konzerninterne Transaktionen und Verlustvorträge auf null gedrückt wird.
Aus Sicht der Steuer-Gewerkschaft braucht Deutschland keine neuen Steuertarife, sondern eine Finanzverwaltung, die die bestehenden durchsetzt. Konkret fordert die DSTG Investitionen in IT, Personal und Sicherheitssysteme der Steuerverwaltung – damit Betriebsprüfer die Tricks internationaler Konzerne kennen und ihnen auf Augenhöhe begegnen können. Dann könnten die seit 2025 verpflichtend veröffentlichten Country-by-Country-Daten systematisch ausgewertet und für Prüfungen nutzbar gemacht werden. Es bedeute, zu prüfen, ob Verlustvorträge für Konzerne, die in Deutschland systematisch Verluste schreiben, während der Gesamtkonzern Milliarden verdient, wirklich zeitlich unbegrenzt nutzbar sein sollten.
Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 25.03.2026