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05.05.2026

Bund: Vergibt öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Betriebe

Öffentliche Aufträge des Bundes gehen künftig nur noch an Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Am 01.05.2026 ist das Bundestariftreuegesetz in Kraft getreten. 

Unternehmen müssen ihren Beschäftigten seit 01.05.2026 tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren, wenn sie Aufträge des Bundes ausführen. Das betrifft beispielsweise die Entlohnung, Urlaubsansprüche und Regelungen zu Ruhezeiten. Das Bundestariftreuegesetz ist nun in Kraft getreten. 

Wie die Bundesregierung mitteilt, gilt das Gesetz für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen seien auf ein absolutes Minimum begrenzt: Im Vergabeverfahren könne ein Tariftreueversprechen als einfache, unbürokratische Erklärung abgegeben werden. 

Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, dürften keinen Nachteil haben, erläuterte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Bisher seien tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb oft benachteiligt gewesen: Sie seien bei Vergaben häufig nicht zum Zug gekommen oder hätten sich erst gar nicht beworben. Denn nichttarifgebundene Konkurrenten hätten ihre Waren und Dienstleistungen aufgrund geringerer Personalkosten meist günstiger anbieten können.

Die Zahl der tarifgebundenen Betriebe und der Beschäftigten, für die ein Tarifvertrag gilt, sei in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Früher seien drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden gewesen; heute sei es nur noch jeder zweite. Dies wirke sich nachteilig auf Löhne und Arbeitsbedingungen aus. Mit dem Bundestariftreuegesetz setze der Bund einen Anreiz für mehr Tarifbindung, so Bas.

Einige Bundesländer hätten bereits ähnliche Regelungen. Künftig werde das Gesetz den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten auch auf Bundesebene einschränken. Das, so die Bundesregierung, komme zum passenden Zeitpunkt: Mit dem Sondervermögen Infrastruktur würden in den kommenden Jahren zahlreiche öffentliche Aufträge vergeben.

Bundesregierung, PM vom 04.05.2026