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20.05.2026

Geldwäscheprävention: Steuerberaterverband warnt vor Überregulierung des Berufsstands

Die europäische Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) hat einen Entwurf technischer Regulierungsstandards zu geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten veröffentlicht – diese gelten auch für Steuerberater. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat dazu nun Stellung bezogen: Neue Vorgaben dürften nicht über die Anforderungen des nationalen GwG hinausgehen.

Mit der neuen europäischen Anti-Geldwäsche-Verordnung (EU) 2024/1624 gilt laut DStV ab 2027 ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Geldwäscheprävention in Europa. Die in Frankfurt am Main ansässige AMLA habe einen Entwurf technischer Regulierungsstandards veröffentlicht und führe hierzu eine Konsultation durch. Diese sollen die in der Verordnung festgelegten Sorgfaltsmaßnahmen der Verpflichteten konkretisieren. Das gelte insbesondere für die Frage, welche Informationen zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten gegenüber Mandanten durch Verpflichtete einzuholen sind – ein Aspekt, den der DStV als für den Berufsstand relevant hält.

Er hat sich an der Konsultation der AMLA beteiligt und in Form eines Fragebogens eine Stellungnahme eingereicht. Dabei warnt er vor einer Überregulierung des Berufsstands bei der Geldwäscheprävention.

Die bereits bestehenden Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) führten in den Kanzleien zu erheblichem bürokratischem Aufwand. Zusätzliche Anforderungen aufgrund der technischen Regulierungsstandards lehnt der DStV ab. Vielmehr dürfe der Aufwand für die Einholung von Informationen nicht über das bestehende Maß des GwG hinausgehen. Ansonsten drohe eine weitere bürokratische Mehrbelastung für den Berufsstand. Ein entsprechender zusätzlicher geldwäschepräventiver Mehrwert, etwa durch weitere Detailvorgaben bei der Identifizierung von Mandanten oder der Verifizierung von Eigentums- und Kontrollstrukturen, sei aus Sicht der Praxis zudem nicht erkennbar.

Die EU-Kommission habe weniger Bürokratie und einfachere Vorschriften für Unternehmen versprochen. Dieses Versprechen müsse sich auch auf rechtssetzende Vorschläge erstrecken, die die AMLA unterbreitet, fordert der DStV. Ansonsten werde die dringend notwendige Erleichterung des Verwaltungsaufwands für die Wirtschaft durch die politische Hintertür untergraben.

Der DStV fordert deshalb gezielte Entlastungen in den Bereichen, in denen die neuen Vorgaben in der Kanzleipraxis besonders stark durchschlagen würden. Dies gelte unter anderem für die vereinfachten Sorgfaltspflichten. Sie griffen bei Mandanten mit geringeren Geldwäscherisiken und sollen Verpflichteten eine schnelle, unbürokratische Prüfung der Geschäftsbeziehung ermöglichen. Genau dieser Entlastungseffekt dürfe nicht durch zusätzliche Detailprüfungen, externe Datenquellen oder umfassende Angaben zur Mittelherkunft verloren gehen.

Zudem sollte die Einholung von Informationen Verpflichtete bei Kleinstunternehmen und neu gegründeten Unternehmen (Start-ups) vereinfacht werden. Diese verfügten häufig noch nicht über vollständig formalisierte Unterlagen. Daher sollten auch alternative Nachweise ausreichen und eine zeitlich gestufte Nachweiserbringung möglich sein.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 19.05.2026