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08.06.2026

Merkblatt: Steuerbescheid schwärzen

Wer die E-Auto-Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss Steuerbscheide der letzten zwei Jahre beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Der Steuerbescheid enthält jedoch deutlich mehr Informationen, als das BAFA für die Prüfung des Förderantrags benötigt. Das BAFA weist daher in einem eigenen Merkblatt ausdrücklich darauf hin, dass alle nicht benötigten Angaben vor dem Upload geschwärzt oder abgedeckt werden sollten.

Für die Prüfung der Fördervoraussetzungen werden aus dem Steuerbescheid ausschließlich folgende Angaben benötigt:

  • Adressat des Steuerbescheids

  • Steuer-Identifikationsnummer

  • Datum und Steuerjahr

  • Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens

  • Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder unter 18 Jahren

Alles andere (zum Beispiel Angaben zu einzelnen Einkunftsarten, Sonderausgaben, Kirchensteuer oder außergewöhnlichen Belastungen) kann, darf und sollte geschwärzt werden.

Hinweis: Die Schwärzungen sollten niemals auf dem Originalbescheid vorgenommen werden, sondern auf einer Kopie oder einem Scan.

Download: Merkblatt zum Schwärzen personenbezogener Daten im Steuerbescheid und im Kindernachweis auf der Webseite der BAFA. Im Dokument sind auch Beispiele für einen geschwärzten Steuerbescheid abgebildet.

Steuertipps.de, Meldung vom 2.6.2026