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01.11.2026

Altersbedingter Kapazitätsverlust bei Elektroauto ist kein Sachmangel

In einem vom Oberlandesgericht Celle entschiedenen Fall hatte eine Käuferin im August 2022 einen gebrauchten Opel Corsa mit einer Laufleistung von ca. 8.500 km und Elektroantrieb für 25.500 € erworben. Der Hersteller hatte für das Fahrzeug im Neuzustand eine max. Reichweite von 337 km angegeben.

Nach dem Kauf stellte die Käuferin jedoch fest, dass diese Reichweite auch unter günstigsten Bedingungen nicht zu erreichen sei. Nach ihren Angaben betrug die Abweichung zwischen 20 und 30 %, zeitweise sogar mehr als 40 %. Da sie der Auffassung war, dass ihr beim Kauf eine entsprechende Reichweite zugesichert worden sei, verlangte sie schließlich die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Vor Gericht hatte die Frau keinen Erfolg. Eine verbindliche Vereinbarung über eine bestimmte Reichweite konnte die Käuferin nicht nachweisen. Zudem ergab ein Sachverständigengutachten, dass sich die Batterie in einem ihrem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand befand. Nach rund viereinhalb Jahren verfügte sie noch über 93,5 % ihrer ursprünglichen Kapazität. Der festgestellte Kapazitätsverlust lag damit sogar leicht unter dem Durchschnitt vergleichbarer Batterien.

Im Gutachten wurde außerdem klargestellt, dass die Reichweite eines Elektrofahrzeugs erheblich von den Temperaturen abhängt. Insbesondere bei Kälte verringert sich die verfügbare Batterieleistung und damit die mögliche Fahrstrecke. Dies ist technisch bedingt und stellt für sich genommen keinen Mangel dar.

Die altersbedingte Abnahme der Batteriekapazität bei einem Elektrofahrzeug stellt keinen Sachmangel dar, wenn sie dem Stand der Technik entspricht. Käufer eines gebrauchten Elektroautos können daher nicht erwarten, dass die Batterie noch dieselbe Leistung und Reichweite wie im Neuzustand aufweist.